Rechtsprechung / Landgericht Wuppertal
Landgericht Wuppertal Beschluss vom 18.03.2025 – 3 O 11/24
ECLI:DE:LGW:2025:0318.3O11.24.00
Tenor
wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
1.Die Beklagte zahlt an den Kläger einen einmaligen Betrag in Höhe von 26.000,00 €.
Hiermit sind sämtliche streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers abgegolten und erledigt.
2.Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.
1
Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 30.831,22 EUR festgesetzt.