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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil vom 07.08.2024 – 1 KN 33/24

ECLI:DE:OVGNI:2024:0807.1KN33.24.00

Tenor:

Der Streitwert wird auf 40.000 EUR festgesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

Prof. Dr. Lenz

Dr. Tepperwien

Glowienka

Frau Ri'inOVG Glowienka ist wegen Urlaubs an der Beifügung ihrer Signatur gehindert.

Prof. Dr. Lenz

Hinweis:

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