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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil vom 07.08.2024 – 1 KN 33/24
ECLI:DE:OVGNI:2024:0807.1KN33.24.00
Tenor:
Der Streitwert wird auf 40.000 EUR festgesetzt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
Prof. Dr. Lenz
Dr. Tepperwien
Glowienka
Frau Ri'inOVG Glowienka ist wegen Urlaubs an der Beifügung ihrer Signatur gehindert.
Prof. Dr. Lenz
Hinweis:
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