Rechtsprechung / Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss vom 19.07.2022 – 5 U 48/22

Tenor

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 44.722,71 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.