Rechtsprechung / Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 02.08.2019 – 2 Ss-OWi 438/19
ECLI:DE:OLGHE:2019:0802.2SS.OWI438.19.00
Anmerkung
Zu dieser Entscheidung gibt es eine Pressemitteilung auf der Webseite des OLG (www.olg-frankfurt-justiz.hessen.de).
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Verfahrensgang
vorgehend AG Frankfurt am Main, 30. November 2018, 946 OWi - 752 Js-OWi 52335/18, Urteil
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen, weil die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen ergeben hat.