Rechtsprechung / Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 02.08.2019 – 2 Ss-OWi 438/19

ECLI:DE:OLGHE:2019:0802.2SS.OWI438.19.00

Anmerkung

Zu dieser Entscheidung gibt es eine Pressemitteilung auf der Webseite des OLG (www.olg-frankfurt-justiz.hessen.de).

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Verfahrensgang

vorgehend AG Frankfurt am Main, 30. November 2018, 946 OWi - 752 Js-OWi 52335/18, Urteil

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen, weil die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen ergeben hat.