Rechtsprechung / Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 01.11.2022 – 3 Ss-OWi 1115/22
ECLI:DE:OLGHE:2022:1101.3SS.OWI1115.22.00
Anmerkung
Zu dieser Entscheidung gibt es eine Pressemittelung auf der Website des OLG (www.olg-frankfurt-justiz.hessen.de).
Die Entscheidung enthält keine Begründung.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Verfahrensgang
vorgehend AG Frankfurt am Main, 13. Juni 2022, 941 OWi - 862 Js 17536/22, Urteil
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 2022 wird als unbegründet verworfen, da die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf das Rechtsbeschwerdevorbringen hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat.
Der Betroffene hat die Kosten seines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels zu tragen.