Rechtsprechung / Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil vom 08.12.2022 – 6 U 202/21
ECLI:DE:OLGHE:2022:1208.6U202.21.00
Verfahrensgang
vorgehend LG Frankfurt, 2-10 0 44/21, Urteil
Tenor
Nachdem der Kläger die Berufung teilweise zurückgenommen hat, wird der Beklagte auf die Berufung der Klägerin unter Abänderung des angefochtenen Urteils verurteilt, an den Kläger 367,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.3.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3, der Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.