Rechtsprechung / Oberlandesgericht München
Oberlandesgericht München Berichtigungsbeschluss vom 08.02.2022 – 28 U 7859/21 Bau
Tenor
I. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München – 28. Zivilsenat – vom 31.01.2022 wird wie folgt berichtigt:
1. Im Tenor Ziffer 2.:
Statt „Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 30.09.2021, Aktenzeichen 12 O 24279/15, wird verworfen“ heißt es richtig:
„Die Berufung der Kläger gegen das Teilversäumnis- und Teilendurteil des Landgerichts München I vom 21.09.2021, Aktenzeichen 5 O 1860/19, wird verworfen“
2. In Ziffer I. der Gründe:
Statt „Mit am 30.09.2021 verkündeten Teilversäumnis- und Teilendurteil“ heißt es richtig „Mit am 21.09.2021 verkündeten Teilversäumnis- und Teilendurteil“.
II. Der weitergehende Antrag des Beklagten zu 1) vom 03.02.2022 auf Ergänzung wird abgelehnt.