Rechtsprechung / Oberlandesgericht München
Oberlandesgericht München Berichtigungsbeschluss vom 19.05.2022 – 6 St (K) 22/14
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 4. August 2014 wird in Ziffer I. 3. der Beschlussgründe (Seite 5) wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es
statt
„… die Prozessbeteiligten wurden am 26.7.2014 zwischen 13:21 Uhr und 15:42 Uhr per Telefax abgeladen.“
heißen muss
„… die Prozessbeteiligten wurden am 26.5.2014 zwischen 13:21 Uhr und 15:42 Uhr per Telefax abgeladen.“