Rechtsprechung / Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München Beschluss vom 27.09.2022 – 25 U 200/22

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 370.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO.

Die Berufung ist zurückgenommen worden.