Rechtsprechung / Oberlandesgericht München
Oberlandesgericht München Berichtigungsbeschluss vom 12.10.2023 – 14 U 3190/23 e
Tenor
A. Die hiesige Verfügung vom 14.9.2023 wird im Tenor um ein offensichtliches Versehen bei der elektronischen Verarbeitung bereinigt, und zwar dahin, dass das angegriffene Urteil des Landgerichts Kempten das Datum 23.6.2023 und das Aktenzeichen 13 O 293/23 trägt.
B. Der Kläger erhält die Äußerungsfrist antragsgemäß verlängert bis 10.11.2023. Eine weitere Erstreckung wäre eher nicht zu erwarten.