Rechtsprechung / Oberlandesgericht München
Oberlandesgericht München Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2024 – 11 W 1399/23 e
Tenor
Der Beschluss vom 22.01.2024 wird dahingehend berichtigt, dass der in der Schlusskostenrechnung vom 25.04.2023 (Rechnungsnummer …16) festgesetzte Gesamtbetrag von 8.465,84 Euro auf 7.819,55 Euro und nicht nur auf 8.112,13 Euro reduziert wird.
Gründe
Der Beschluss beruht auf § 319 Abs. 1 ZPO, der auch auf Beschlüsse anwendbar ist (BGH NJW 2014, 3101). Es handelt sich insofern um eine offensichtliche Unrichtigkeit im Beschluss vom 22.01.2024, nachdem in den Beschlussgründen ausgeführt wird, dass die Rechnung des Sachverständigen vom 06.05.2022 nur in Höhe von 353,71 Euro zu Recht erfolgt ist.