Rechtsprechung / Oberlandesgericht Nürnberg
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 12.03.2021 – 8 U 3888/20
Tenor
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.362.414,23 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.