Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 09.06.1997 – 15 A 1832/94

ECLI:DE:OVGNRW:1997:0609.15A1832.94.00

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren bis zum 7. April 1995 auf 11.100,-- DM, ab dann auf 9.450,-- DM festgesetzt.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.