Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 06.10.2000 – 7A D 76/99.NE

ECLI:DE:OVGNRW:2000:1006.7A.D76.99NE.00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 20.000,-- DM festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).