Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 06.10.2000 – 7A D 76/99.NE
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1006.7A.D76.99NE.00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 20.000,-- DM festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).