Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.11.2000 – 21 A 3825/99.A
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1114.21A3825.99A.00
Tenor
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen des Klägers, das srilankische Militär habe
1. ab dem 18. September 1993 in einer Halle auf dem Gelände eines großen Tempels bei Manupa auf der Jaffna-Halbinsel ca. 500 bis 600 Personen für etwa 10 Tage inhaftiert,
2. in dieser Zeit ca. 25 dieser inhaftierten Personen am Rand einer ausgehobenen Grube mit Bajonetten getötet und in die Grube gestoßen,
durch Einholung
1. einer amtlichen Auskunft des Auswärtigen Amtes,
2. einer gutachtlichen Stellungnahme von Herrn Walter Keller-Kirchhoff, Dortmund.