Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 18.06.2003 – 6 A 2287/03
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0618.6A2287.03.00
Tenor
Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 660,98 EUR festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).