Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2007 – 8 B 265/07.AK
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0514.8B265.07AK.00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die wegen des mit der Antragstellung verbundenen Kostenrisikos billigerweise erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird - in Anlehnung an Abschnitt II Nr. 1.5 sowie Nrn. 19.2 und 2.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus Juli 2004 (DVBl. 2004, 1525 = NVwZ 2004, 1327) - auf 7.500,- Euro festgesetzt.