Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.10.2008 – 21 A 2418/08

ECLI:DE:OVGNRW:2008:1021.21A2418.08.00

Tenor

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 3.720,00 EUR festgesetzt.

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Dieser Beschluss ist unanfechtbar.