Rechtsprechung / Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.10.2008 – 21 A 2418/08
ECLI:DE:OVGNRW:2008:1021.21A2418.08.00
Tenor
Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 3.720,00 EUR festgesetzt.
1
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.