Rechtsprechung / Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 13.02.2006 – 2 WF 18/06

ECLI:DE:POLGZWE:2006:0213.2WF18.06.0A

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Dem Antragsteller - Jahrgang 1973 - wäre es anzusinnen gewesen, Näheres zu seinen Erwerbsbemühungen vorzutragen. Sein - allgemein gehaltener -Hinweis, er habe nur eine dürftige Ausbildung genossen und verfüge außerdem über unzureichende Deutschkenntnisse, vermag konkreten Vortrag zu seinen Erwerbsanstrengungen nicht zu ersetzen.