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Sozialgericht Duisburg Urteil vom 27.02.2024 – S 38 P 41/22

ECLI:DE:SGDU:2024:0227.S38P41.22.00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Sohn P.K. für August 2020 Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung nach dem Pflegegrades 2 zu erbringen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

I.2

Tatbestand: