Rechtsprechung / Sozialgericht Karlsruhe

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss vom 07.01.2026 – S 12 AY 2387/25

ECLI:DE:SGKARLS:2026:0107.S12AY2387.25.00

Tenor

Die Rechtsstreitigkeiten S 12 AY 2389/25, S 12 AY 2388/25 und S 12 AY 2387/25 werden unter dem Aktenzeichen S 12 AY 2387/25 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

Gründe

1

Mit der vom Beklagten am 28.11.2025 beantragten Verbindung gemäß § 202 SGG, § 147 ZPO hat sich auch der Kläger am 19.12.2025 einverstanden erklärt erscheint.

2

Auch dem Gericht erscheint die Verbindung unter prozessökonomischen Erwägungen geboten.

3

Dieser Beschluss ist nach § 172 Abs. 2 SGG unanfechtbar.