Rechtsprechung / Thüringer Oberlandesgericht
Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 27.02.2018 – 1 OLG 171 SsRs 15/18
Verfahrensgang
vorgehend AG Erfurt, 26. Oktober 2017, 623 Js 202917/16 64 OWi, Urteil
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Gründe
1
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft und zulässig, jedoch unbegründet.
2
Zur Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom 14.02.2018, die zusammen mit einer Ausfertigung dieses Beschlusses übersandt wird.
3
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG).