Rechtsprechung / Thüringer Oberlandesgericht

Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 06.04.2018 – 4 W 455/17

Verfahrensgang

vorgehend AG Erfurt, 25. September 2017, 3 O 1490/15, Beschluss

nachgehend BGH, 4. Oktober 2018, IX ZB 43/18, Beschluss

nachgehend BGH, 19. Juli 2018, IX ZB 43/18, Beschluss

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 25 9. 2017 (Az. 3 O 1490/15) wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.

2

Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Erfurt im angefochtenen Beschluss wird Bezug genommen. Die Ausführungen des Beklagten in seiner Beschwerdeschrift vom 5.10.2017 rechtfertigen keine ihm günstigere Beurteilung.

3

Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil sich die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Festgebühr von 60 € aus dem Gesetz ergibt (KV GKG Nr. 1812).