Rechtsprechung / Unknown court

Unknown court Anerkenntnisurteil vom 20.06.2013 – 53 C 6463/13

ECLI:DE:AGD:2013:0620.53C6463.13.00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.

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Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.