Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Beschluss vom 03.12.2020 – Vf. 191-V-20
Vf. 191-V-20
DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF
DES FREISTAATES SACHSEN
IM NAMEN DES VOLKES
Beschluss
In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn D.,
hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Uwe Berlit, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe, Arnd Uhle und Andreas Wahl
am 3. Dezember 2020
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
2 G r ü n d e :
I.
Der Beschwerdeführer hat seine am 29. Oktober 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahl zum 7. Sächsischen Landtag am 1. September 2019 mit Schreiben vom 23. November 2020 zurückgenommen; das vorliegende Verfahren ist hier einzustellen.
II.
Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).
gez. Grünberg
gez. Berlit
gez. Herberger
gez. Hoven
gez. Jäger
gez. Schurig
gez. Strewe
gez. Uhle
gez. Wahl