Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Beschluss vom 15.08.2024 – Vf. 14-IV-24
Vf. 14-IV-24
DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF
DES FREISTAATES SACHSEN
IM NAMEN DES VOLKES
Beschluss
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau M.,
Verfahrensbevollmächtigte: Sträßer Rehm Barfield, Zwickauer Str. 345,
09116 Chemnitz,
hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterin Simone Herberger, die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, die Richterin Anne Lauber-Rönsberg und die Richter Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle
am 15. August 2024
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
2 G r ü n d e :
I.
Die Beschwerdeführerin hat ihre am 26. Februar 2024 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwal- tungsgerichts Leipzig vom 31. August 2023 (5 K 1896/19) mit Schreiben vom 13. März 2024 wirksam zurückgenommen.
II.
Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).
gez. Grünberg
gez. Wahl
gez. Herberger
gez. Jäger
gez. Kirst
gez. Lauber-Rönsberg
gez. Schurig
gez. Strewe
gez. Uhle