Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Beschluss vom 15.08.2024 – Vf. 14-IV-24

Vf. 14-IV-24

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

Beschluss

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

der Frau M.,

Verfahrensbevollmächtigte: Sträßer Rehm Barfield, Zwickauer Str. 345,

09116 Chemnitz,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterin Simone Herberger, die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, die Richterin Anne Lauber-Rönsberg und die Richter Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle

am 15. August 2024

beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt.

2 G r ü n d e :

I.

Die Beschwerdeführerin hat ihre am 26. Februar 2024 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwal- tungsgerichts Leipzig vom 31. August 2023 (5 K 1896/19) mit Schreiben vom 13. März 2024 wirksam zurückgenommen.

II.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Grünberg

gez. Wahl

gez. Herberger

gez. Jäger

gez. Kirst

gez. Lauber-Rönsberg

gez. Schurig

gez. Strewe

gez. Uhle