Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Beschluss vom 06.12.2024 – Vf. 103-II-21 (HS)
Vf. 103-II-21 (HS)
DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF
DES FREISTAATES SACHSEN
IM NAMEN DES VOLKES
Beschluss
In dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle
des Abgeordneten André Barth und weiterer 35 Mitglieder des 7. Sächsischen Landtages,
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: 1) Prof. Dr. Michael Elicker,
2) Rechtsanwalt Dr. Joachim M. Keiler, Reisewitzer Straße 44, 01159 Dresden,
hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle
am 6. Dezember 2024
2 beschlossen:
1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Gegenstandswert wird auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Staatsregierung auf 30.000 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Antragsteller wendeten sich mit ihrem am 11. November 2021 eingegangenen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen mehrere Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) vom 5. November 2021 (SächsGVBl. S. 1232).
Die Antragsteller haben ihren Antrag mit Schreiben vom 8. Oktober 2024 und 9. Oktober 2024 wirksam zurückgenommen.
Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).
gez. Grünberg
gez. Wahl
gez. Herberger
gez. Hoven
gez. Jäger
gez. Kirst
gez. Schurig
gez. Strewe
gez. Uhle