Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Beschluss vom 06.12.2024 – Vf. 40-II-22
Vf. 40-II-22
DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF
DES FREISTAATES SACHSEN
IM NAMEN DES VOLKES
Beschluss
In dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle
auf Antrag des Abgeordneten André Barth und weiterer 35 Mitglieder des 7. Sächsischen Landtages,
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: 1) Prof. Dr. Michael Elicker,
2) Rechtsanwalt Dr. Joachim M. Keiler, Reisewitzer Straße 44, 01159 Dresden,
hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle
am 6. Dezember 2024
2 beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Die Antragsteller wendeten sich mit ihrem am 21. Juni 2022 eingegangenen Antrag auf abs- trakte Normenkontrolle gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes zur Errichtung eines Son- dervermögens „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ (Sächsisches Coronabewältigungs- fondsgesetz) vom 9. April 2020, geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes vom 23. März 2022.
Die Antragsteller haben ihren Antrag mit Schreiben vom 9. Oktober 2024 wirksam zurückge- nommen.
Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).
gez. Grünberg
gez. Wahl
gez. Herberger
gez. Hoven
gez. Jäger
gez. Kirst
gez. Schurig
gez. Strewe
gez. Uhle