Rechtsprechung / Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2026 – VerfGH 112/25

ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0320.VERFGH112.25.00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

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G r ü n d e :

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Das Verfahren ist einzustellen, weil die Beschwerdeführerin die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat und Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse nicht ersichtlich sind.