Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Arnsberg
Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss vom 16.02.2009 – 8 K 3125/08
ECLI:DE:VGAR:2009:0216.8K3125.08.00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
2
Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 12. Februar 2009 hat die Klägerin die Rücknahme der vorliegenden Klage erklärt.
3
Daher wird gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO das Verfahren eingestellt.
4
Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.
5
Der Streitwert beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG).