Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Arnsberg

Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss vom 16.02.2009 – 8 K 3125/08

ECLI:DE:VGAR:2009:0216.8K3125.08.00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Gründe

2

Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 12. Februar 2009 hat die Klägerin die Rücknahme der vorliegenden Klage erklärt.

3

Daher wird gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO das Verfahren eingestellt.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.

5

Der Streitwert beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG).