Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Köln
Verwaltungsgericht Köln Beschluss vom 18.08.2006 – 24 K 4728/04
ECLI:DE:VGK:2006:0818.24K4728.04.00
Tenor
1. Das durch Vergleich erledigte Verfahren wird eingestellt. Die Kostenverteilung ergibt sich aus Ziff. 3 des Vergleichs.
2. Der Streitwert wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe In entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das durch gerichtlichen Vergleich erledigte Verfahren einzustellen.
Der festgesetzte Streitwert entspricht nach ständiger Praxis der Kammer bei der Anfechtung von Auflagen zu arzneimittelrechtlichen Zulassungen dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Klageerhebung je Auflage (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.). Der so ermittelte Wert war vorliegend im Hinblick auf den mit der Erfüllung der Auflage verbundenen Aufwand zu verdoppeln.