Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Köln
Verwaltungsgericht Köln Beschluss vom 19.10.2009 – 7 K 285/09
ECLI:DE:VGK:2009:1019.7K285.09.00
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
2
Die Klägerin hat am 16.10.09 die Klage zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das Verfahren einzustellen.
3
Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.
4
Der festgesetzte Streitwert entspricht dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 52 Abs. 2 GKG).