Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln Beschluss vom 19.10.2009 – 7 K 285/09

ECLI:DE:VGK:2009:1019.7K285.09.00

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Gründe

2

Die Klägerin hat am 16.10.09 die Klage zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das Verfahren einzustellen.

3

Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.

4

Der festgesetzte Streitwert entspricht dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 52 Abs. 2 GKG).