Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Köln
Verwaltungsgericht Köln Beschluss vom 20.02.2014 – 16 K 1278/13
ECLI:DE:VGK:2014:0220.16K1278.13.00
Tenor
Der Antrag, Herrn Rechtsanwalt N. M. , I.-----------ring 00-00, 00000, beizuladen, wird abgelehnt.
G r ü n d e
Der Antrag des seine Beiladung begehrenden Rechtsanwalts N. M. , ihn zum Verfahren beizuladen, über den nach § 87a Abs. 3 i.V.m. § 87a Abs. 1 Nr. 6 VwGO der Berichterstatter zu entscheiden hat, war abzulehnen.
Die Voraussetzungen für eine hier allenfalls in Betracht kommende sog. einfache Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO liegen hinsichtlich Herrn Rechtsanwalt M. . Seine rechtlichen Interessen werden durch die im vorliegenden Verfahren zu erwartende Entscheidung nicht berührt. Denn das das Landgericht Köln hat inzwischen von der zunächst erfolgten Aussetzung des Verfahrens Abstand genommen und mit Beschluss vom 8.01.2014 eine eigene „erneute Bewertung der Rechtslage“ als erforderlich angesehen und einen Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 3.04.2014 bestimmt.