Gesetze / Rechtsprechung / Verwaltungsgericht München

Verwaltungsgericht München Beschluss vom 23.12.2024 – M 28 K 20.3676

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III. Der Streitwert wird auf EUR 4.200,75 festgesetzt.

Gründe

Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 19. Dezember 2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 34.2.1 und 34.2.4).