Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Münster

Verwaltungsgericht Münster Beschluss vom 10.05.2000 – 4 L 389/00.A

ECLI:DE:VGMS:2000:0510.4L389.00A.00

Tenor

Auf den erneuten Antrag des Antragstellers wird der Beschluß des Gerichts vom 26. Oktober 1998 - 4 L 1655/98.A - geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 3152/98.A gegen die auf das Zielland Nigeria bezogene Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 6. Oktober 1998 wird angeordnet. Angesichts der übereinstimmenden Auskünfte des Auswärtigen Amtes (AA vom 10. Juni 1999 an VG Sigmaringen und vom 24. August 1999 an VG Köln) und von amnesty international (ai vom 26. Juli 1999 an VG Köln und vom 27. Juli 1999 an VG Stuttgart) spricht einiges dafür, daß das Urteil des Amtsgerichts Ahlen vom 17. Mai 1999 - 6 Ls 50 Js 177/99 -, durch das der Antragsteller wegen gewerbsmäßigem Handel mit unerlaubten Drogen in 38 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, den nigerianischen Behörden zur Kenntnis gelangt (ist) und der Antragsteller nach dem Dekret Nr. 33 ("National Drug Law Enforcement Agency") abermals verurteilt und inhaftiert wird. Die asyl- und abschiebungsrechtliche Relevanz dieses Umstandes wird im Hauptsacheverfahren zu überprüfen sein.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens (§ 154 Abs. 1 VwGO).

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Auf den erneuten Antrag des Antragstellers wird der Beschluß des Gerichts vom 26. Oktober 1998 - 4 L 1655/98.A - geändert.

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Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 3152/98.A gegen die auf das Zielland Nigeria bezogene Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 6. Oktober 1998 wird angeordnet. Angesichts der übereinstimmenden Auskünfte des Auswärtigen Amtes (AA vom 10. Juni 1999 an VG Sigmaringen und vom 24. August 1999 an VG Köln) und von amnesty international (ai vom 26. Juli 1999 an VG Köln und vom 27. Juli 1999 an VG Stuttgart) spricht einiges dafür, daß das Urteil des Amtsgerichts Ahlen vom 17. Mai 1999 - 6 Ls 50 Js 177/99 - , durch das der Antragsteller wegen gewerbsmäßigem Handel mit unerlaubten Drogen in 38 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, den nigerianischen Behörden zur Kenntnis gelangt (ist) und der Antragsteller nach dem Dekret Nr. 33 ("National Drug Law Enforcement Agency") abermals verurteilt und inhaftiert wird. Die asyl- und abschiebungsrechtliche Relevanz dieses Umstandes wird im Hauptsacheverfahren zu überprüfen sein.

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Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens (§ 154 Abs. 1 VwGO).