Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Minden
Verwaltungsgericht Minden Beschluss vom 31.03.2009 – 1 L 175/09
ECLI:DE:VGMI:2009:0331.1L175.09.00
Tenor
Dem Antragsgegner wird im Wege einer Zwischenverfügung aufgegeben, vorläufig sicherzustellen, dass zwischen der Bekanntgabe des vom Antragsgegner angekündigten landschaftsrechtlichen Befreiungsbescheides an den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers und der Absammlung von Gänseeiern im Naturschutzgebiet T. C. eine Frist von mindestens 24 Stunden liegt, um dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, gerichtlichen Rechtsschutz zu beantragen.