Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Minden
Verwaltungsgericht Minden Beschluss vom 06.09.2024 – 12 L 588/24
ECLI:DE:VGMI:2024:0906.12L588.24.00
Tenor
1. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen werden abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.