Rechtsprechung / Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis
Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis Entscheidung vom 24.11.2008 – 3 K 2028/07
Gründe
1. Der Beklagte verpflichtet sich, auf der Grundlage der Rechnung des Sanatoriums K./Innsbruck vom 27.04.2007 über 7.217,72 Euro hinsichtlich jeder Rechnungsposition – falls erforderlich unter Berücksichtigung eines von der Klägerin unter Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorzulegenden OP-Berichts – eine Vergleichsberechnung über die notwendigen und angemessenen Aufwendungen durchzuführen, die im Falle einer gleichen OP in der Universitätsklinik HOM oder einer anderen vergleichbaren Klinik im Sinne des § 13 Abs. 1 BhVO entstanden wären, und auf der Grundlage dieser Vergleichsberechnung einen neuen rechtsbehelfsfähigen Beihilfebescheid zu erlassen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.