Rechtsprechung / Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis
Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis Beschluss vom 02.02.2010 – 11 L 88/10
Tenor
I. Der am 01.02.2010 bei Gericht eingegangene Antrag der Antragstellerin,
den Tagesordnungspunkt "Sachstandsbericht Klage gegen das Saarland, wegen Genehmigung eines Tanklagers im Saarlouiser Hafen" der Stadtratssitzung am 04.02.2010 in öffentlicher Sitzung zu behandeln,
wird mangels Anordnungsanspruchs zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß § 154 Abs. 1 VwGO die Antragstellerin.
Gründe
in der Erwägung, dass
das Antragsrecht nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG nicht die Festlegung über die Behandlung der Angelegenheit im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung umfasst,
beschlossen.