Rechtsprechung / Amtsgericht Aachen
Amtsgericht Aachen Beschluss vom 20.12.2023 – 220 F 300/23
ECLI:DE:AGAC1:2023:1220.220F300.23.00
Tenor§
Es wird bezüglich der Kinder Y. und Q. Ergänzungspflegschaft gem. § 1809 BGB mit folgendem Aufgabenkreis angeordnet:
Vertretung der Minderjährigen bei einer evtl. Geltendmachung des Pflichtteils
Als Ergänzungspfleger wird ausgewählt:
Rechtsanwalt Z., U.-straße, 00000 W..
Gründe§
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Der Vater der beiden Kinder ist verstorben. Durch das Testament des Vaters ist die Mutter der beiden Kinder, welche das alleinige Sorgerecht besitzt, Alleinerbin geworden, sodass die Kinder konkludent enterbt wurden.
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Da der Nachlass Vermögen aufweisen könnte, liegt eine Interessenkollision bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils vor. Daher ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen.