Rechtsprechung / Amtsgericht Duisburg / 2023
Amtsgericht Duisburg Urteil vom 17.02.2023 – 409 OWi 371 Js 1601/22 58/22
ECLI:DE:AGDU1:2023:0217.409OWI371JS1601.2.00
Tenor§
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 150,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene
(§§ 41 Abs.1 i.V.m. Anl.2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.5. BKat)
…
409 OWi-371 Js 1601/22-58/22
Amtsgericht Duisburg
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil§
In dem Bußgeldverfahren
gegen …
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Duisburg
aufgrund der Hauptverhandlung vom 17.02.2023,
an der teilgenommen haben:
Richter am Landgericht …
als Richter
Rechtsanwalt …als Verteidiger des Betroffenen …
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 150,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene
(§§ 41 Abs.1 i.V.m. Anl.2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.5. BKat)
…