Rechtsprechung / Amtsgericht Fürstenfeldbruck / 2023

Amtsgericht Fürstenfeldbruck Beschluss vom 13.10.2023 – 1 C 666/23

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Tenor§

Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 22.09.2023 gegen den Beschluss vom 29.08.2023 (Bl. 5/8 PKH-Heft) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Gründe§

Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen. Auch aufgrund der Beschwerdebegründung ist eine Änderung der Entscheidung nicht möglich.