Rechtsprechung / Amtsgericht Gelsenkirchen / 2011

Amtsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 25.11.2011 – 14UR II 1977/11 BerH

ECLI:DE:AGGE1:2011:1125.14UR.II1977.11BER.00

Tenor§

Den Antragstellern wird Beratungshilfe bewilligt.

Gründe§

2

Diese Angelegenheit betrifft die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der erfolgten Rückgabe der Mietwohnung.

3

Die früher im Rahmen der Beratungshilfe geltend gemachten Angelegenheiten betrafen zwar allesamt das Mietverhältnis, hatten aber zeitlich zurückliegende und andersartige Angelegenheiten zum Gegenstand.

4

Allein das Mietverhältnis mit seinen zahlreichen Komplikationen kann nicht die Klammer sein, die alle diese - auch zeitlich abgegrenzten - Streitigkeiten zu einer einzigen Angelegenheit macht.