Rechtsprechung / Arbeitsgericht Augsburg Arbeitsgericht Augsburg Beschluss vom 08.03.2024 – 4 Ca 1724/23 Zitiert von 1 Entscheidungen Tenor§ Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf: Verfahrenswert: € 38.024,00 Vergleichsmehrwert: € 7.279,40 Gründe§ Zur Begründung wird auf die Gegenstandswertanfrage verwiesen. Für die Geburtsurkunde waren weitere € 500,00 zu berücksichtigen.