Rechtsprechung / Arbeitsgericht Düsseldorf
Arbeitsgericht Düsseldorf Beschluss vom 24.02.2023 – 7 BV 190/22
ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00
Tenor§
1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
2. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
3. Die Wideranträge werden abgewiesen.
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1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.