Rechtsprechung / Arbeitsgericht München Arbeitsgericht München Beschluss vom 21.08.2024 – 12 BV 175/24 Zitiert von 1 Entscheidungen Tenor§ Der Gegenstandswert wird auf € 23.125,00 festgesetzt. Gründe§ Zur Begründung wird auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreterin vom 21.08.2024 Bezug genommen.