Diese Entscheidung ist noch nicht in unserem Bestand.
Unser Bestand umfasst die Bundesgerichte ab 2010 (Quelle: rechtsprechung-im-internet.de).
Die Entscheidung VI ZR 1/92 ist hier verlinkt, weil sie in anderen
Entscheidungen zitiert wird — den Volltext finden Sie über die folgenden Quellen.