Rechtsprechung / BAG, 23.02.2016 – 1 ABR 82/13
Zitiert von 12 Entscheidungen
BAG, Beschluss vom 23.02.2016 – 1 ABR 82/13
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BAG, 12.03.2019 – 1 ABR 42/17
Beschluss
Den Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG und § 23 Abs. 3 BetrVG kann in besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 2 Abs. 1 B…
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BAG, 29.09.2020 – 1 ABR 21/19
Beschluss
Eine - für die Annahme einer Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bei kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zwingend notwendige - erhebliche Änderung der äußeren Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten i…
- BAG, 13.12.2016 – 1 ABR 59/14 Beschluss
- BAG, 13.03.2024 – 7 ABR 11/23 Beschluss
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BAG, 23.02.2021 – 1 ABR 4/20
Beschluss
Die durch einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA ausgelöste Rechtsanwendung unterliegt als (Neu-)Eingruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.
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BAG, 29.07.2020 – 7 ABR 27/19
Beschluss
Ein in einem Gemeinschaftsbetrieb iSv. § 1 Abs. 2 BetrVG gebildeter Betriebsrat ist berechtigt, insgesamt zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden, wenn in einem oder mehreren seiner Trägerunternehme…
- BAG, 19.12.2018 – 7 ABR 80/16 Beschluss
- BAG, 26.09.2018 – 7 ABR 18/16 Beschluss
- BAG, 26.09.2018 – 7 ABR 77/16 Beschluss
- BAG, 12.06.2019 – 1 ABR 39/17 Beschluss
- BAG, 12.06.2019 – 1 ABR 57/17 Beschluss
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BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 24/21
Beschluss
Ein auf die Feststellung einer lediglich partiellen Tarifunfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung gerichteter Antrag ist unzulässig.