Rechtsprechung / BAG, 23.02.2016 – 1 ABR 82/13

Zitiert von 12 Entscheidungen

BAG, Beschluss vom 23.02.2016 – 1 ABR 82/13

  1. BAG, 12.03.2019 – 1 ABR 42/17 Beschluss

    Den Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG und § 23 Abs. 3 BetrVG kann in besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 2 Abs. 1 B…

  2. BAG, 29.09.2020 – 1 ABR 21/19 Beschluss

    Eine - für die Annahme einer Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bei kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zwingend notwendige - erhebliche Änderung der äußeren Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten i…

  3. BAG, 13.12.2016 – 1 ABR 59/14 Beschluss
  4. BAG, 13.03.2024 – 7 ABR 11/23 Beschluss
  5. BAG, 23.02.2021 – 1 ABR 4/20 Beschluss

    Die durch einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA ausgelöste Rechtsanwendung unterliegt als (Neu-)Eingruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

  6. BAG, 29.07.2020 – 7 ABR 27/19 Beschluss

    Ein in einem Gemeinschaftsbetrieb iSv. § 1 Abs. 2 BetrVG gebildeter Betriebsrat ist berechtigt, insgesamt zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat zu entsenden, wenn in einem oder mehreren seiner Trägerunternehme…

  7. BAG, 19.12.2018 – 7 ABR 80/16 Beschluss
  8. BAG, 26.09.2018 – 7 ABR 18/16 Beschluss
  9. BAG, 26.09.2018 – 7 ABR 77/16 Beschluss
  10. BAG, 12.06.2019 – 1 ABR 39/17 Beschluss
  11. BAG, 12.06.2019 – 1 ABR 57/17 Beschluss
  12. BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 24/21 Beschluss

    Ein auf die Feststellung einer lediglich partiellen Tarifunfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung gerichteter Antrag ist unzulässig.