Rechtsprechung / BAG, 13.12.2016 – 1 ABR 59/14
Zitiert von 18 Entscheidungen
BAG, Beschluss vom 13.12.2016 – 1 ABR 59/14
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BAG, 06.09.2017 – 5 AZR 382/16
Urteil
Eine auffällige Dienstkleidung liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Ausgestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann.
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BAG, 12.06.2019 – 1 ABR 5/18
Beschluss
Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt auch vor, wenn ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstsitz in einem bestimmten Betrieb des Unternehmens hat und dort regelmäßig tätig ist, zum Vorgesetzten von unternehme…
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BAG, 26.05.2021 – 7 ABR 17/20
Beschluss
Die Unterstellung eines in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmers unter das fachliche Weisungsrecht eines in einem anderen Betrieb ansässigen Vorgesetzten führt nicht zur Eingliederung des Arbeitnehmers in den Beschäftigung…
- BAG, 05.07.2022 – 9 AZR 323/21 Urteil
- BAG, 24.05.2018 – 2 AZR 54/18 Urteil
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BAG, 01.10.2025 – 4 AZR 285/24
Urteil
Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TVG werden von der Verdrängungswirkung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG nicht erfasst.
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 20.12.2017 – 12 TaBV 66/17 Beschluss
- BAG, 27.01.2026 – 1 ABR 18/25 Beschluss
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BAG, 23.09.2025 – 1 ABR 25/24
Beschluss
Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis best…
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 14.03.2023 – 15 TaBV 1/22 Beschluss
- BAG, 05.07.2022 – 9 AZR 324/21 Urteil
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 16.10.2018 – 24 BV 378/18 Beschluss
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 07.02.2017 – 3 TaBV 126/15 Beschluss
- BAG, 03.12.2025 – 4 AZR 101/25 Urteil
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 29.01.2025 – 7 TaBV 8/24 Beschluss
- BAG, 24.05.2018 – 2 AZR 55/18 Urteil
- BAG, 24.05.2018 – 2 AZR 56/18 Urteil
- BAG, 22.08.2017 – 1 ABR 3/16 Beschluss