Rechtsprechung / BAG, 28.04.2021 – 7 ABR 10/20

Zitiert von 14 Entscheidungen

BAG, Beschluss vom 28.04.2021 – 7 ABR 10/20

  1. BAG, 21.06.2023 – 7 ABR 19/22 Beschluss
  2. Arbeitsgericht Braunschweig, 13.07.2022 – 3 BV 5/22 Beschluss
  3. BAG, 23.10.2024 – 10 AZR 267/23 Urteil
  4. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 07.08.2024 – 6 TaBV 20/23 Beschluss
  5. Hessisches Landesarbeitsgericht, 10.02.2025 – 16 TaBV 30/24 Beschluss
  6. Arbeitsgericht Aachen, 23.04.2024 – 2 BV 56/23 Beschluss
  7. BAG, 28.01.2026 – 7 ABR 26/24 Beschluss

    Die Einreichung eines Wahlanfechtungsantrags nach § 19 BetrVG durch einen vollmachtlosen Vertreter kann nicht nach Ablauf der zweiwöchigen Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG rückwirkend genehmigt werden. Der …

  8. Landesarbeitsgericht Hamm, 08.04.2025 – 7 TaBV 41/24 Beschluss
  9. BAG, 27.11.2024 – 7 ABR 32/23 Beschluss

    Macht der Wahlvorstand bei der Durchführung einer Betriebsratswahl nach dem vereinfachten einstufigen Wahlverfahren den einzigen Wahlvorschlag schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen n…

  10. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, 05.09.2023 – 6 TaBV 21/22 Beschluss
  11. BAG, 04.03.2026 – 7 ABR 39/24 Beschluss

    Die Arbeitnehmer eines qualifizierten Betriebsteils können die Teilnahme an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG formlos beschließen. Soll über die Wahlteilnahme schriftlich oder im Uml…

  12. BAG, 28.01.2026 – 7 ABR 23/24 Beschluss

    Die Bestimmung eines Betriebs oder Betriebsteils als betriebsratsfähige Organisationseinheit iSv. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG knüpft an die Ausübung von Leitungsmacht bzw. an ein Mindestmaß organisatorischer Ver…

  13. BAG, 03.12.2025 – 7 ABR 36/24 Beschluss

    Der Hauptwahlvorstand, dem nach § 3 Abs. 1 der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG) die Durchführung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer obliegt, genügt seiner Pflicht nach § 34 …

  14. Landesarbeitsgericht Köln, 05.09.2025 – 9 TaBV 27/24 Beschluss